An: Vice Admiral Hanor, Commander Thain
Von: Lieutenant Osesi
Commander Thain,
nachdem dem Sicherheitsdienst von DS12 ein Zwischenfall zur Kenntnis gebracht wurde, habe ich in meiner Funktion als Sicherheitschef Ermittlungen angestellt, welche folgenden Sachverhalt ergeben haben:
Zu Sternzeit 92950.2 (13.12.15) dockte das Schiff an Deep Space 12 an, das sich als USS Guardiance ausgab, an die Station an. Es bat vorher um die Andockerlaubnis, welche jedoch nicht gewährt wurde. In der Bitte wurde nicht auf eine mögliche Dringlichkeit hingewiesen. Als keine Erlaubnis erfolgte, dockte das Schiff unter Mißachtung jeglicher Andockprozedur eigenmächtig an.
Später wurde die Kommandantin des Schiffes in der Bar "Sternenhimmel" angetroffen, sie gab sich als Katinke Duronova Maratschjeck aus. Ihre Funktion gab sie als Captain der Guardiance an, einem ihren Angaben nach freiem Schiff der Sibirischen Allianz. Sie wurde von Sternenflottenpersonal auf ihren schweren Verstoß hingewiesen, und versuchte zu flüchten, wobei das Schiff jedoch von der Station gestoppt werden konnte. Zu diesem Vorgang musste die Station in roten Alarm versetzt werden.
Nach dem derzeitigen Stand befindet sich das Schiff in Gewahrsam. Die Kommandantin wurde bereits wieder freigelassen, ich empfehle jedoch einen Haftbefehl aufgrund Fluchtgefahr. Sie sollte von der Kommandeurin von DS12 oder von der nächsthöheren Instanz, dem Kommando der 18. Flotte wegen folgender Delikte gem. Strafkatalog der Föderation angeklagt werden:
§ 11 Abs. 14 - Führen eines Schiffs mit militärischer Kennung ohne Befugnis, im Fall der "USS" Guardiance
§ 11 Abs. 9 - Störung des ordentlichen Betriebes von DS12 durch unerlaubtes Andocken
§ 3 Abs. 7 - Fluchtversuch bei der beabsichtigten Festsetzung durch Sternenflottenpersonal
§ 3 Abs. 5 - Sabotageaktion gegen eine Einrichtung von DS12 (Traktorstrahl) durch offensive Aktion
Bisher wurde noch kein Verhör durchgeführt. Es muss noch die Legitimität der beschuldigten Person, u.a. Staatsangehörigkeit und die Herkunft des Schiffes "Guardiance" festgestellt werden. Ein Rechtsbeistand ist der beschuldigten Person zu gewähren.
Des weiteren ist ein richtlicher Haftbefehl gegen Katinka Maratschjek zu erlassen und umgehend zu vollstrecken.
Lt. Osesi
Sicherheit DS12