Ermittlung gegen Katinka Maratschjek

  • An: Vice Admiral Hanor, Commander Thain
    Von: Lieutenant Osesi


    Commander Thain,


    nachdem dem Sicherheitsdienst von DS12 ein Zwischenfall zur Kenntnis gebracht wurde, habe ich in meiner Funktion als Sicherheitschef Ermittlungen angestellt, welche folgenden Sachverhalt ergeben haben:


    Zu Sternzeit 92950.2 (13.12.15) dockte das Schiff an Deep Space 12 an, das sich als USS Guardiance ausgab, an die Station an. Es bat vorher um die Andockerlaubnis, welche jedoch nicht gewährt wurde. In der Bitte wurde nicht auf eine mögliche Dringlichkeit hingewiesen. Als keine Erlaubnis erfolgte, dockte das Schiff unter Mißachtung jeglicher Andockprozedur eigenmächtig an.


    Später wurde die Kommandantin des Schiffes in der Bar "Sternenhimmel" angetroffen, sie gab sich als Katinke Duronova Maratschjeck aus. Ihre Funktion gab sie als Captain der Guardiance an, einem ihren Angaben nach freiem Schiff der Sibirischen Allianz. Sie wurde von Sternenflottenpersonal auf ihren schweren Verstoß hingewiesen, und versuchte zu flüchten, wobei das Schiff jedoch von der Station gestoppt werden konnte. Zu diesem Vorgang musste die Station in roten Alarm versetzt werden.


    Nach dem derzeitigen Stand befindet sich das Schiff in Gewahrsam. Die Kommandantin wurde bereits wieder freigelassen, ich empfehle jedoch einen Haftbefehl aufgrund Fluchtgefahr. Sie sollte von der Kommandeurin von DS12 oder von der nächsthöheren Instanz, dem Kommando der 18. Flotte wegen folgender Delikte gem. Strafkatalog der Föderation angeklagt werden:


    § 11 Abs. 14 - Führen eines Schiffs mit militärischer Kennung ohne Befugnis, im Fall der "USS" Guardiance
    § 11 Abs. 9 - Störung des ordentlichen Betriebes von DS12 durch unerlaubtes Andocken
    § 3 Abs. 7 - Fluchtversuch bei der beabsichtigten Festsetzung durch Sternenflottenpersonal
    § 3 Abs. 5 - Sabotageaktion gegen eine Einrichtung von DS12 (Traktorstrahl) durch offensive Aktion


    Bisher wurde noch kein Verhör durchgeführt. Es muss noch die Legitimität der beschuldigten Person, u.a. Staatsangehörigkeit und die Herkunft des Schiffes "Guardiance" festgestellt werden. Ein Rechtsbeistand ist der beschuldigten Person zu gewähren.


    Des weiteren ist ein richtlicher Haftbefehl gegen Katinka Maratschjek zu erlassen und umgehend zu vollstrecken.



    Lt. Osesi
    Sicherheit DS12

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    "Für einen Moment habe ich befürchtet, wir könnten diesen Tag überleben."

    - Worf -

  • VON: Commander Jenassa Thain
    AN: Lieutenant Osesi
    CC: Admiral Hanor, Captain Dan
    BETREFF: Re: Ermittlung gegen Katinka Maratschjek


    Sehr geehrter Lt. Osesi,


    Ihren Bericht habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Da laut Ihren Angaben noch keine weiteren Anweisungen erteilt wurden, autorisiere ich Sie hiermit, folgende Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen:


    • Da die vorgebrachten Anklagepunkte gegen eine Einrichtung der Sternenflotte gerichtet waren, wird Captain Jennifer Dan vom Judge Advocate General Corps als Rechtsvertreter der Sternenflotte hinzugezogen. Bitte legen Sie ihr sämtliche zugehörigen Unterlagen zu diesem Fall zwecks juristischer Begutachtung vor. Sollte Sie bestätigen, dass der Verdächtigen ein mutwilliges oder fahrlässiges Fehlverhalten im juristischen Sinne vorgeworfen werden kann, das zu einer Anklage nach geltender Rechtsnorm Vereinigten Föderation der Planeten führen kann, ist unverzüglich ein Haftbefehl zu beantragen.


      Bis dahin ist in jedem Fall sicherzustellen, dass die Verdächtige die Station nicht verlässt. Katinka Maratschjek wird die Weiterreise hiermit, mit dem Verweis auf laufende Ermittlungen gegen ihre Person, verwehrt.


      Sie sind in ihrer Funktion als Sicherheitschef bevollmächtigt, die Verdächtige auch ohne Haftbefehl vorsorglich in Gewahrsam zu nehmen, sollten Ihrerseits ernsthafte Sicherheitsbedenken vorliegen.



    • Prüfen Sie die juristische Validität der Verdächtigen sowie der 'sibirischen Allianz'. Sollte es sich hierbei um eine anerkannte Organisation handeln, die für die Taten der Verdächtigen in juristische Haftung genommen werden kann, ist diese zu kontaktieren und unverzüglich ein offizieller Rechtsvertreter einzubestellen. Die Verdächtige ist über diese Maßnahme zu informieren.



    • Das Schiff 'Guardiance' verbleibt als beschlagnahmt durch die Sternenflotte mit einem Lockdown-Protokoll bei Deep Space 12. Sollte Maßnahme 2 erfolgreich sein, ist die Sibirische Allianz über diesen Umstand in Kenntnis zu setzen.


      Die Mannschaft der Guardiance verbleibt unter Arrest in ihren Quartieren. Sämtliche höheren Funktionen des Schiffes sind zuvor unzugänglich zu machen. Weiterhin sind der Zugang zur Brücke, dem Maschinenraum, Shuttlerampe und sämtlicher anderer sicherheitsrelevanter Sektionen zu versiegeln. Warp- und Computerkern bleiben heruntergefahren. Die Energieversorgung wird ausschließlich durch externe Ankopplung an Deep Space 12 gewährleistet. Bitte stellen Sie auch benötigtes Sicherheitspersonal ab.


    Hochachtungsvoll,


    Commander Jenassa Thain
    Administration
    Deep Space 12

  • VON: Captain Dan, Judge
    AN: Lieutenant Osesi,
    CC: Vice-Admiral Hanor, Commander Thian
    Betreff: rechtliche Situation
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    Lieutenant Osesi!


    Hiermit wird der Empfang der von Ihnen gesendeten Daten bestätigt.
    Ich habe die Daten bereits einer ausgiebigen Prüfung unterzogen und bin zu folgendem Schluss gekommen. Dabei werde ich zum besseren Verständnis auf Commander Thains Schreiben aufbauen.


    Ad 1
    Führen eines Schiffs mit einer militärischen Kennung, ist eine vorsätzliche Straftat, gemäß § 11 Abs. 14. Sabotageaktionen, gemäß § 3 Abs. 5, ebenso. Falls hinreichender Tatverdacht besteht, ist eine Klage möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Klage mindestens 2 zusätzliche Offiziere benötigen, die die Korrektheit und Vorschriftsmäßigkeit der Ermittlungen bestätigen.


    Die weiteren von Ihnen genannten Straftaten sind bei hinreichendem Tatverdacht ebenfalls klagbar. Allerdings ist hier bei laufendem Verfahren zu erörten, ob die Angeklagte fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.


    Ad 2
    Ich habe die sibirische Allianz nach Ihrer Mitteilung in der Datenbank gesucht. Die sibirische Allianz ist ein von der Föderation zugelassenes, in der Föderation angesiedeltes Transportunternehmen und fällt dabei unter föderales Recht.


    In diesem Fall ist eine Einberufung eines offiziellen Rechtsvertreters nicht notwendig. Allerdings steht es der Angeklagten frei, einen beliebigen Verteidiger einzusetzen. Für den Fall, dass die Angeklagte bis zum Prozess keinen Verteidiger hat, wird ein Verteidiger der Sternenflotte gestellt.


    Ad 3
    Hierbei empfehle ich Ihnen zu prüfen, wer als momentaner Besitzer des Schiffes zählt. Als Richterin bin ich nicht befugt, Abfragen in militärischen Datenbanken durchzuführen, wenn es sich dabei um keine Vorbereitung für einen Prozess handelt. Sollte das Schiff gestohlen sein, kann auch in diesem Punkt Anklage erhoben werden.


    Dem von Ihnen beantragten Haftbefehl, begründet durch die Fluchtgefahr, ist hiermit stattgegeben. Ich übermittle Ihnen diesen im Anhang und werde ihn zeitgleich sternenflottenweit veröffentlichen lassen.


    Gez. Captain Dan
    Judge Advocate
    Deep Space 12

  • Aktenzeichen: JAG/DS12/684

    B E S C H L U S S



    Föderationsgericht Deep Space 12



    in der laufenden Ermittlung der:
    Föderation


    vertreten durch:
    Lieutenant Osesi, Ezem
    -Sternenflotte-


    gegen:
    Katinka Durunova Maratschjeck
    -Zivilist-


    erlässt das Sternenflottengericht Deep Space 12 zu Sternzeit 83119.89437 folgenden


    H A F T B E F E H L


    Auf Antrag der Sternenflotte und somit der Föderation wird der Beschuldigten Katinka Durunova Maratschek die Haft angeordnet.


    Dies wird damit begründet, dass die Beschuldigte unter Fluchtgefahr steht, und damit die Gefahr einhergeht das die Beschuldigte zu ihrer Verhandlung nicht erscheint.


    Dieses Schreiben ist verbindlich für alle Föderationsbürger und wurde bereits dem Sicherheitsdienst übermittelt.


    Dieses Schreiben steht unter begrenzter Gültigkeit. Sobald die Beschuldigte in Haft genommen wurde, ist binnen 5 Standardtagen ein Haftverfahren abzuhalten, um die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses zu überprüfen. Das Haftverfahren wird ebenso wie die folgende Hauptverhandlung auf DS12 durchgeführt.


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    kurz OOC: sowie der name oben steht gilt er, im log war ein rechtschreibfehler den hab ich ausgebessert, es reicht glaub ich wenn ich das jetzt hierhin schreibe, ausbesserungen sind oben nicht notwendig

  • VON: Lt. Osesi, Ezem;
    AN: Lt. Cmdr. Theta1, Lt. Cmdr. Tesla, Kayron; Lt. jg. Hulbington, Dan; Fr. Wood, Faw; Maratschjeck, Katinka Durunova; Maratschjeck, Katinka, Dunja; McNeil, Cyntia;
    CC: Vice-Admiral Hanor, Sunara; Cmdr. Cohegen, Joanna;
    BETREFF: Vorladung zur Vernehmung betreffend den Vorfällen auf Deep Space 12 zu Sternzeit 92950.29781 und 93122.45092



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit diesem Schreiben sind Sie offiziell zu einer Vernehmung vorgeladen, welche dem Zweck dient, die Sachlage beziehend auf die oben erwähnten Ereignisse zu klären. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, wird Ihnen Ihr genauer Termin in Kürze mitgeteilt.


    Falls Sie der Vernehmung, aufgrund von zeitlichen oder räumlichen Gründen nicht nachkommen können, werden Sie ersucht, binnen 3 Standardtagen einen Antrag auf Aufschub, Einstellung oder Vernehmung über gesicherter Subraumverbindung einzureichen. Der Antrag ist entsprechend zu begründen.


    Sie können einen Rechtsbeistand hinzuziehen, jedoch ist dessen Beisein bei der Vernehmung nur als zugelassener Anwalt gestattet.


    Mit freundlichen Grüßen


    Lieutenant Ezem Osesi
    Leitender Sicherheitsoffizier auf Deep Space 12

  • VON: Staatsanwaltschaft der Föderation, vertreten durch Lieutenant Osesi, Ezem;
    AN: Captain Dan, Jennifer;
    CC: Vice-Admiral Hanor, Sunara; Cmdr. Cohegen, Joanna;
    _____


    An den
    Höchsten Interplanetaren Gerichtshof der Föderation auf Deep Space 12
    Captain Jennifer Dan



    Anklageschrift


    in der Strafsache


    gegen


    Frau Katinka Durunova Maratschjeck,
    geboren zu Sternzeit 60729 (genauere Daten fehlen),
    Staatsangehörigkeit: Föderation


    Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last.


    Zu Sternzeit 92950.29781 steuerte das beschädigte Schiff U.S.S. Guardiance (NCC-91776) unter dem Kommando der Angeklagten die Föderationsbasis Deep Space 12 an. Um Andockerlaubnis wurde grundlos gebeten. Als die Station keine Andock- oder Transporterlaubnis erteilte beamte die Angeklagte selbsttätig auf die Station. Die Angeklagte verlangte daraufhin Ersatzteile für ihr beschädigtes Schiff. Zudem machte sie durch etwaige Bemerkungen deutlich, dass ihr Schiff für einen Weiterflug nicht in der Lage ist. Als Sternenflottenoffiziere die genaue Idenität der Angeklagten und Herkunft des Schiffes feststellen wollten, beamte die Angeklagte wieder auf ihr Schiff. Das Schiff welches aufgrund dieses Fluchtverhaltens mit einem Traktorstrahl festgehalten wurde, sendete einen Störimpuls der die Flucht des Schiffes ermöglichte. Das laut Angabe flugunfähige Schiff wurde wenige Lichtjahre entfernt gestellt und die Angeklagte, sowie die Crew des Schiffes unter Arrest gestellt.


    Nachforschende Ermittlungen ergaben, dass die U.S.S. Guardiance (NCC-91776) von der Sternenflotte als vermisst gemeldet wurde. In Befragungen gab die Angeklagte an, das Schiff im Hirogen-Raum gefunden zu haben und damit rechtmäßiger Besitzer des Schiffes zu sein, den Fund der Föderation aber niemals gemeldet zu haben.


    Strafantrag wurde form- und fristgerecht gestellt.



    Die Angeschuldigte wird daher beschuldigt,
    einen Fluchtversuch bei versuchter Identitätsfeststellung begonnen zu haben und die Einrichtung von Deep Space 12 (hier Traktorstrahl) sabotiert zu haben, den öffentlichen Frieden durch Unterschlagung eines Kriegsschiffes gefährdet zu haben, sich mit dem unbefugten Führen eines Sternenflottenschiffs ein Amt angemaßt zu haben, ein Sternenflottenschiff unterschlagen zu haben, durch den Fluchtversuch den öffentlichen Betrieb der Sternenbasis gestört zu haben, ein Sternenflottenschiff mit militärischer Kennung ohne Befugnis geführt zu haben,


    strafbar als


    Sabotage, gemäß § 3 Abs. 5 StGB (Strafmaß max. 10 Jahre Freiheitsstrafe)
    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten, gemäß § 3 Abs. 7 StGB (SM max. 3 J)
    Störung des öffentlichen Friedens, gemäß § 4 Abs. 3 StGB (SM max. 3 J)
    Amtsanmaßung, gemäß § 4 Abs. 8 StGB (SM max. 2 J)
    Unterschlagung, gemäß § 10 Abs. 4 StGB (SM max. 5 J)
    Störung öffentlicher Betriebe, gemäß § 11 Abs. 9 StGB (SM max. 4 J)
    Beschädigung wichtiger Anlagen, gemäß § 11 Abs. 11 StGB (SM max. 5 J)
    Führen eines Fahrzeuges ohne Registrierung, gemäß § 11 Abs. 14 StGB (SM max. 1 J)



    Zur Aburteilung ist nach Artikel 94 der allgemeinen Verfassung der Vereinigten Föderation der Planeten der höchste interplanetarische Gerichtshof (auf Deep Space 12) - Richterin Jennifer Dan zuständig.


    Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage,


    1. das Hauptverfahren zu eröffnen und
    2. das Verfahren mit dem Verfahren JAG/DS12/974 (Klage auf Schadensersatz seitens der Sternenflotte über den entstandenen Schaden der unmittelbar mit der Sachlage in Zusammenhang steht) zu verbinden.



    Beweismittel:

      - Sensorprotokolle vom Zeitpunkt des Sachverhalts
      - Kartei der vermissten Sternenflottenschiffe zu gegebenem Zeitpunkt
      - Verhörprotokoll


    Zeugen:

      - Lt. Cmdr. Theta1
      - Fähnrich Wood Faw


    gez. die Staatsanwaltschaft,
    i. V. Lieutenant Osesi Ezem
    Sicherheit DS12

  • Aktenzeichen: JAG/DS12/CP564M1


    Föderationsgericht Deep Space 12



    in der laufenden Ermittlung der:
    Föderation


    vertreten durch:
    Lieutenant Osesi, Ezem
    -Sternenflotte-


    gegen:
    Katinka Durunova Maratschjeck
    -Zivilist-


    erlässt das Sternenflottengericht Deep Space 12 zu Sternzeit 93234.23750 folgenden


    B E S C H L U S S


    Auf Antrag JAG/DS12/CP564IC der Sternenflotte und somit der Föderation wird das Verfahren gegen Frau Maratschjeck, gemäß den in dem Antrag JAG/DS12/CP564IC genannten Punkten, eröffnet.


    Die Hauptverhandlung wird zu Sternzeit 93239.98279 abgehalten.

  • Aktenzeichen: JAG/DS12/CP564M1


    Föderationsgericht Deep Space 12


    Sternzeit 93240.22756


    U R T E I L


    IM NAMEN DER VEREINTEN FÖDERATION DER PLANETEN


    im strafrechtlichen Prozess der:
    Staatsanwaltschaft der Föderation


    vertreten durch:
    Lieutenant Osesi, Ezem
    -Sternenflotte-


    gegen die Angeklagte:
    Katinka Durunova Maratschjeck
    -Zivilist-


    verteidigt durch:
    Lieutenant Commander T'Pawa
    -Sternenflotte-


    hat der höchste interplanetarische Gerichtshof auf Deep Space 12, durch
    Gerichtsvorsitzende Richterin Dan,
    Hilfsrichter Paka und
    Hilfsrichter Esex,


    gemäß § 3 Abs. 5 StGB, § 3 Abs. 7 StGB, § 4 Abs. 3 StGB, § 10 Abs. 4 StGB, § 11 Abs. 9 StGB, § 11 Abs. 11 StGB und § 11 Abs. 14 StGB
    zu Sternzeit 93240.22756 beschlossen:


    Die Angeklagte wird in allen Punkten der Anklage für schuldig befunden und damit zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Zusätzlich ist für 5 Jahre ein Arbeitsdienst in einer Besserungseinrichtung der Föderation abzuleisten.


    Die Guardiance ist wieder der Sternenflotte zu übergeben und gilt mit der Rechtskräftigkeit des Urteils als überstellt.


    Berufung ist innerhalb einer Woche ab Ausstellung dieses schriftlichen Urteils beim zuständigen Gericht möglich.


    gez. Richterin Captain Dan (Gerichtsvorsitz)


    gez. Hilfsrichterin Commander Esex


    gez. Hilfsrichter Commander Paka


    ___________________________________________


    OOC: Mir ist klar, dass den beiden Parteien die Entscheidung nicht ganz korrekt erscheint. Das ist sie sicher auch nicht. Lasst mich aber begründen, wie ich zu der Entscheidung gelangt bin und weshalb ich sie absichtlich etwas schärfer ansetzte.


    1. Als ich die Richterin erstellt hatte, habe ich mir bereits zum Ziel genommen, einmal eine Story zu machen, die aufzeigt, dass Gerichte nicht immer die fairste Art und Weise sind einen Rechtsstreit zu lösen. Vor allem das System der Beweislast hat einige Probleme. Jeder kennt das berühmte Beispiel: A leiht B 10.000 € in bar, keine Zeugen, kein schriftlicher Vertrag, keine Beweise. B gibt die 10.000 € jedoch nicht innerhalb der ausgemachten Zeit zurück. A klagt die 10.000 € vor Gericht ein. Es kommt zum Zivilprozess. Am Beginn der Gerichtsverhandlung muss B beweisen, dass er A das Geld zurückgegeben hat. Vor Gericht aber sagt B, dass er nie Geld von A erhalten habe. Nun muss A beweisen, dass er B das Geld gegeben hat. Da A keinen Beweis hat, bleibt dem Gericht nichts anderes über als die Klage abzuweisen.
    Deshalb Gerechtigkeit schön und gut, allerdings in der Realität wenig realistisch. Außerdem kann das Gericht nichts machen, wenn sich jemand absolut nicht verteidigt.


    2. Gut Gerichte sind nicht immer fair, warum habe ich also das Urteil so hoch angesetzt? Bereits zum Zeitpunkt des Abschlussplädoyers war klar, dass wenn Berufung eingelegt werden würde, begründet damit, dass der Gerichtsprozess einseitig verlief und eine Partei nicht ausreichend vertreten war, diese sehr wahrscheinlich angenommen wird und der Fall in nächster Instanz weiterverhandelt würde. Es blieben also 2 Möglichkeiten: das Verfahren zu vertagen und Katinka eine neue Verteidigung zu geben ODER das Verfahren zu beenden mit dem Wissen im Hinterkopf, dass wahrscheinlich Berufung eingelegt wird. Der Nachteil bei Berufung ist, dass sich die Strafe nicht verschlimmern darf. Wäre ich also dem Vorschlag von Osesi gefolgt, hätte das Strafmaß im Berufungsprozess, auch wenn mit richtiger Verteidigung ein höheres Strafmaß angemessen wäre, kein höheres verhängt werden hätte können. Zudem wird bei einem vollen Geständnis das Strafmaß halbiert.


    3. Lassen wir außen vor, dass die Angeklagte nicht "ordnungsgemäß" verteidigt wurde. Das Höchststrafmaß für alle Punkte der Anklage beträgt 32 Jahre. Im Verfahren selber, zeigte die Angeklagte, weder Reue noch bekannte Sie sich zu ihrer Schuld. Im Gegenteil, am Ende machte sie eine Bemerkung die ohne weitere Vorkenntnisse, die die Richter IC nicht haben, als Drohung gewertet werden kann. Weiters die einzelnen Vergehen:


    einen Fluchtversuch bei versuchter Identitätsfeststellung begonnen zu haben
    Wissentlicher Vorsatz


    die Einrichtung von Deep Space 12 (hier Traktorstrahl) sabotiert zu haben
    Absichtlicher Vorsatz


    öffentlichen Frieden durch Unterschlagung eines Kriegsschiffes gefährdet zu haben
    bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit (hängt von der Argumentation ab)


    sich mit dem unbefugten Führen eines Sternenflottenschiffs ein Amt angemaßt zu haben
    wissentlicher Vorsatz


    ein Sternenflottenschiff unterschlagen zu haben
    wissentlicher Vorsatz


    durch den Fluchtversuch den öffentlichen Betrieb der Sternenbasis gestört zu haben
    absichtlicher Vorsatz


    ein Sternenflottenschiff mit militärischer Kennung ohne Befugnis geführt zu haben
    bedingter Vorsatz, nach der Argumentation von Osesi


    Lediglich das Andocken ohne Erlaubnis könnte man als bewusste Fahrlässigkeit werten.


    Es liegen also nur sehr wenige strafmindernde Tatsachen oder Aussagen vor.


    Ich hoffe trotzdem, dass euch das RP gefallen hat und meine Entscheidung zumindestens jetzt halbwegs nachvollziehbar ist. Ich sage nicht, dass es die richtige Entscheidung war, allerdings die, die die interessantesten Plotfortführungen zulässt (sofern das gewünscht ist).