Folgende Regelungen sind auf DS12 üblich, und der Sicherheitsdienst wird auch darauf achten, daß diese eingehalten werden.
- Transporte von und zur Station ohne Anmeldung im Transporterraum lösen einen Alarm aus mit Aktivierung des Schildes, der weitere Transporte unterbindet
- Alle Bereiche unterhalb von Deck 1 (Promenade) sind nicht mehr von Zivilisten betretbar, außer diese haben einen ausdrückliche Genehmigung vom Kommandanten oder des 1. Offiziers, welche im Computer hinterlegt wurde. Die Lifte reagieren nicht auf Kommandos von unbefugten Personen
- Es sind keine Waffen auf DS12 gestattet, ausgenommen ist der Sicherheitsdienst. Auch romulanische Verbündete dürfen nicht mehr unter Waffen auf die Station gebeamt werden oder bewaffnet ihr Shuttle verlassen. Ausnahme bildet ein gegenteiliger Befehl bei Alarmbereitschaft.
- Die Bar auf DS12 untersteht dem Hausrecht des Pächters. Das Betreten der Bar kann von ihm ohne Angabe von Gründen für bestimmte Personen untersagt werden.
- Der Sicherheitsdienst hat Weisungsbefugnis über alle auf der Station befindlichen Besucher und Gäste, zivil wie militärisch. Dies umfasst auch höherrangige Offiziere.