Bekanntmachung: Obligatorische Richtlinien für das wissenschaftliche Arbeiten in der Kolonie

  • VON: Lieutenant Denise Hulbington
    AN: Gesamtes Personal der 18. Flotte und Bewohner der Kolonie auf Sahal III




    Bekanntmachung:
    Obligatorische Richtlinien für das Verhalten, wissenschaftliches Arbeiten und Vorgehensweise bei einer Entdeckung mit wissenschaftlicher Relevanz auf der Kolonie Sahal III
    (gültig ab Sternzeit 94859.87912)

    Lieutenant Denise Hulbington, Wissenschaftliche Abteilung DS12




    Punkt 1: Allgemeiner Umgang mit Flora und Fauna


    Die Flora und Fauna des Planeten ist grundsätzlich zu schützen.


    Eigenes Verhalten sollte so angepasst sein, dass Tiere nicht aggressiv reagieren und Pflanzen durch etwaige Begehungen nicht zerstört werden.


    Sollte Ihnen ein aggressives Tier begegenen, reagieren Sie ruhig und rufen Sie die Sicherheit der Kolonie. Diese wird mit diesem Schreiben ebenfalls angehalten, gefährliche Tiere nicht zu töten, sondern zu betäuben und die wissenschaftliche Arbeitsgruppe zu informieren, die biologisches Personal senden wird.


    Erst im letzten Schritt, sollte eine Tötung erfolgen. Hierbei hat die sofortige Informationsweitergabe an den wissenschaftlichen Offizier zu erfolgen.


    Generell ist es verboten, Tiere und Pflanzen von der Kolonie mitzunehmen - bis entsprechende Verbote für entsprechende Spezies und Arten aufgehoben wurden. Informationen dazu bietet Ihnen die wissenschaftliche Arbeitsgruppe, Abteilung Exobiologie, die Ihnen entsprechende Auskunft geben kann.


    Ebenfalls sollte es unterlassen werden Tiere zu füttern und Pflanzen zu gießen, bis keine generellen Forschungsergebnisse vorliegen und das Verbot für entsprechende Spezies und Arten aufgehoben wurde.



    Punkt 2: Allgemeiner Umgang mit kolonialer Ausrüstung


    Jegliche nicht-natürliche Ausrüstung ist im Besitz der Sternenflotte, der Kolonialbehörde der Föderation und weiteren zivilen Organisationen.
    Es ist verboten:

    • die Ausrüstung zu stehlen
    • die Ausrüstung zu beschädigen
    • die Ausrüstung zu berühren
    • die Ausrüstung zu verändern
    • die Ausrüstung zu verstellen
    • die Ausrüstung auf jegliche Art zu beeinflussen, so dass diese ihre Arbeit nicht wie vorgesehen ausführen kann


    Die auf der Kolonie verwendete Ausrüstung entspricht dem aktuellen Standard und ist mit einer Seriennummer, sowie der Zugehörigkeit versehen. Sollten Sie einen oder mehrere der oben erwähnte Punkte bei einem Ausrüstungsteil feststellen, so ist die Stelle zu kontaktieren, welcher diese Ausrüstung zugehörig ist.


    Anmerkung: Unbeabsichtigte Beschädigungen können in der Regel straffrei abgewickelt werden. Nicht gemeldete Beschädigungen und mutwillige Beschädigungen werden ausnahmslos strafrechtlich angezeigt.



    Punkt 3: Richtlinien im Umgang mit wissenschaftlichen Funden


    Generell sind jegliche wissenschaftliche Entdeckung dem wissenschaftlichen Offizier auf der Kolonie mitzuteilen.
    Ein solcher wird ab Sternzeit 94862.61884 dauerhaft auf der Kolonie positioniert sein und Sie mit der weiteren Vorgehensweise vertraut machen.


    Sollten Sie keine wissenschaftliche Ausbildung oder äquivalente Ausbildungen besitzen, empfehle ich Ihnen Forschung nicht auf eigenem Fuß zu betreiben, sondern das wissenschaftlich geschulte Personal zu konsultieren. Nur so sind Schäden an Ökologie und Umwelt vermeidbar.


    Wissenschaftliches Personal, welches nicht der Arbeitsgruppe für die Kolonie angehört, unterliegt den selben Richtlinien. Solchen steht es aber frei, Erkenntnisse in einem Bericht an die AG zu senden, OHNE den wissenschaftlichen Kolonialoffizier zu konsultieren. Im Allgemeinen ist es jedoch empfehlenswert, diesen zu konsultieren um in Erfahrung zu bringen, ob der Fund nicht bereits erfasst wurde.



    Punkt 4: Welche Funde sind wissenschaftlich relevant


    Im Allgemeinen ist jede wissenschaftliche Entdeckung relevant. Kontaktieren Sie deshalb zur Vorsicht immer den wissenschaftlichen Offizier auf der Kolonie, der mit Ihnen erörtern kann, ob Ihre Entdeckung schon bekannt ist bzw. noch nicht bekannt ist und wird mit Ihnen eine weitere Vorgehensweise planen, falls Sie dies wünschen.


    Funde die sofort meldepflichtig sind:

    • tote(s) Tier(e)
    • große Tierherde
    • hohe Bakterienkonzentration
    • Gesteinsmaterial nach Klassifizierung I21 (brüchiges Gestein) und D5 (Dilithium und weitere Edelmetalle)
    • ungewöhnliche Vorkommnisse
    • Fund von giftigen Materialien
    • fremde Kulturgüter
    • allgemein gefährliche Gegenstände


    Sollten weitere Fragen ungeklärt sein, wenden Sie sich bitte direkt an meine Abteilung: Bereich Arbeitsgruppe Kolonie, oder direkt an mich.


    Die wissenschaftliche Abteilung hofft auf gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten am Projekt.


    Gez.
    Lieutenant Denise Hulbington
    Leitung wissenschaftliche Abteilung
    Deep Space 12

  • VON: Lieutenant Denise Hulbington
    AN: Wiss. AG Kolonie




    Bekanntmachung:
    Interne Festlegung der Vorgehensweise für die Kolonie
    (gültig ab Sternzeit 94859.87912)

    Lieutenant Denise Hulbington, Wissenschaftliche Abteilung DS12


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Bereits ab Sternzeit 94862.61884 werden Sie der Koloniearbeit zugeteilt.


    Zu Beginn wird mindestens ein wissenschaftlicher Offizier auf der Kolonie sein. Dieser ist gleichzeitig für alle wissenschafltichen Dokumentationen und Forschungen verantwortlich.


    Sollte mehr wissenschaftliches Personal auf der Kolonie sein, entnehmen Sie bitte Ihrem Dienstplan, wer der Verantwortliche Offizier der Schicht ist.


    Jegliche Entdeckungen und Forschungen sind mit dem Verantwortlichen Wissenschaftler abzuklären. Jegliche Berichte sind an diesen zu übermitteln. Dieser ist auch dafür verantwortlich fertige Berichte abzulegen und in der Datenbank freizugeben, so dass eine reibungslose Informationsweitergabe erfolgen kann.


    Im weiteren Fortschritt, mit steigenden Arbeiten, wird das Personal erhöht und die Bereiche auf mehrere Verantwortliche aufgeteilt.


    Zu Beginn werden wir vor allem folgende Forschungen durchführen. Eine genaue Koordination erfolgt, wenn das entsprechende Projekt gestartet wird.


    Übersicht der groben Phasen:


    exakte Kartographierung
    Seismische Aktivität
    Untersuchung des Koloniestandorts
    Gesteine
    Energiegewinnungsmöglichkeiten
    Flora/Fauna/Umwelt
    Agrarwirtschaft
    Wetter
    koloniale Unterstützung


    Gez.
    Lieutenant Denise Hulbington
    Leitung wissenschaftliche Abteilung
    Deep Space 12

  • VON: Lieutenant Denise Hulbington
    AN: Wiss. AG Kolonie




    Bekanntmachung:
    Interne Mitteilung der wissenschaftlichen Abteilung

    Lieutenant Denise Hulbington, Wissenschaftliche Abteilung DS12


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Zuge des Kolonialisierungsprozesses wurde nun ein dauerhaftes Büro der wissenschaftlichen Abteilung auf Sahal III eingerichtet.


    Die Leitung über dieses Büro liegt bei Fähnrich Roades.


    Gez.
    Lieutenant Denise Hulbington
    Leitung wissenschaftliche Abteilung
    Deep Space 12